Der Illuminateneid im bayrischen Militär – Geschichtskrümel 72
Veröffentlicht amLesezeit: 6 Minuten Die „Allerhöchste Verordnung vom 13. September 1814 ‚geheime Gesellschaften betreffend‘“ verpflichtete Soldaten der bayrischen Armee noch im Ersten Weltkrieg, bei der Beförderung zum Offizier folgenden Eid schriftlich abzulegen: „Ich schwöre, daß ich zu keiner geheimen Gesellschaft oder zu irgend einer Verbindung, deren Zweck dem Staate unbekannt, von demselben nicht gebilligt oder dem Interesse des Staates fremd ist, weder gehöre noch je in Zukunft gehören werde und ich bin bereit, diese meine Versicherung durch einen Eid zu bekräftigen, wie ich sie Weiterlesen