Letzte Woche habe ich darüber geschrieben, was eine Ehe verhindern kann. Aber was passiert, wenn man eine Ehe scheiden will? Heißt es nicht eigentlich „bis dass der Tod uns scheidet“? Nicht ganz. Die Kirche vertrat hier natürlich eine klare Position, aber das frühmittelalterliche Recht orientierte sich längst nicht nur an den Wünschen der Pfaffen und Kirchenherren!
Scheidungsgründe
Bevor das Kirchenrecht nach und nach Scheidungsgründe ausräumte, gab es so einiges, was zur Scheidung herhalten konnte:
Musste ein Partner aufgrund einer Fehde in ein anderes Land fliehen, so war das grundsätzlich ein Scheidungsgrund. Allerdings war die Wiederheirat dann verboten.
Erwies sich ein Partner als von einem niedrigeren Rechtsstand als augenscheinlich vermutet, konnte die Ehe ebenfalls geschieden werden. Wurde der Partner erst nach der Ehe unfrei, so war auch das ein Scheidungsgrund – außer er verkaufte sich aufgrund einer Hungersnot mit Zustimmung des Partners, denn daraus konnte er sich wieder freikaufen.
Enthaltsamkeit stand ebenfalls zur Debatte: Trat ein Ehepartner mit Zustimmung des anderen in ein Kloster ein, konnte geschieden werden. Ebenfalls, wenn eine Frau beweisen konnte, dass es nie zum Geschlechtsverkehr gekommen war.
Wie zu erwarten, ist auch ein Mordversuch am Ehepartner hinreichend, um die Scheidung zu erwirken.
Im burgundischen Recht waren zudem Hexerei, Ehebruch und Grabschändung ebenfalls ein Argument für eine Scheidung.
Die Frau verstoßen
Entgegen der landläufigen Meinung waren Frauen nicht Freiwild und ihrem Mann in allem unterworfen, sie besaßen eine eigene – wenn auch untergeordnete – Rechtsstellung. Natürlich brauchte es auch jemanden, der ihre Rechte durchsetzte, aber das ist ein anderes Problem. Trotzdem kam es vor, dass Ehefrauen quasi „auf die Straße“ gesetzt wurden.
Im Burgund konnte ein Mann seine Frau beispielsweise grundlos verstoßen, aber musste ihr dabei das Haus mit allem, was dazugehörte, überlassen.
Im bairischen Volksrecht war es wiederum so, dass der Mann den Eltern der Frau bei der Trennung (egal aus welchem Grund) eine Busse und der Ehefrau ihre Ehegabe schuldete.
Diese ganzen Regeln belegen, dass auch schon vor dem Christentum die Ehe als eine feste Institution galt, die nicht einfach so grundlos aufgelöst werden sollte. Das Kirchenrecht schränkte diese ganzen Scheidungsgründe allerdings nach und nach ein.
Ehescheidung durch die Frau
Ich habe jetzt darüber gesprochen, wie Männer Frauen verstoßen. Aber auch die Frau konnte sich scheiden lassen. Noch bis um ca. 800 war es auch für Frauen möglich, sich scheiden zu lassen, wenn sie aufgrund ihres Mannes in die Unfreiheit geraten wären. Die eheliche Treue war natürlich einer der Hauptscheidungsgründe. Die rechtlichen Möglichkeiten standen der Frau genauso wie dem Mann zur Verfügung.
Die Unauflöslichkeit der christlichen Ehe
Die Ehe wurde darum immer strikter gehandhabt. Bereits 533 verbot das Konzil von Orléans die Scheidung aufgrund von Krankheit des Ehepartners – nur die Lepra blieb ein Scheidungsgrund.
Gegen Ende des 9. Jahrhunderts war diese Entwicklung dann abgeschlossen. Weder sozialer Abstieg noch die Herkunft aus einem fremden Stamm waren nun noch Trennungsgründe im Sinne des Kirchenrechts. Natürlich suchten Leute, die ihre Ehe scheiden wollten, nach Gesetzeslücken, obwohl der rechtliche Rahmen eigentlich klar war. In dieser Übergangszeit war es üblich, dass Leute nach wie vor auf altes, weltliches Recht zurückgriffen. Viele Kirchenleute argumentierten darum taktisch mithilfe von Erbrecht und Seelenheil.
Der einzige Grund, den die Kirchensynoden jedoch noch anerkannten, war die Unzucht – also der Ehebruch. In diesem Falle verboten sie aber Wiederheirat bis zum Tod des Partners. „Bis der Tod uns scheidet“ blieb also auch hier trotz aufgelöster Ehe ein Thema.
Die Praxis
Die Realität entsprach nie der kirchlichen Lehre. Das wusste auch die Obrigkeit. Das Ziel der Gesetzgebung und der Erlasse war darum auch die Stabilität der Ehe und weniger absolutes Streben nach dem Seelenheil.
Auch die Vordenker der Kirche haben zwar in ihren Traktaten eine klare Morallehre aufgestellt, aber in ihren praktisch orientierten Texten sieht es ganz anders aus. Dort werden Eheleute (vor allem Ehemänner) immer wieder daran erinnert, was ihre ehelichen Pflichten sind: Enthaltsamkeit, Treue, Liebe gegenüber der eigenen Frau und zu entsprechendem Verhalten!
„Geschichtskrümel“ ist eine wöchentlich erscheinende Serie aus Kurzartikeln. Sie soll Spielern und Spielleitern als Anregung dienen und Inspiration fürs Rollenspiel bieten. Die Geschichtskrümel drehen sich um historische Ereignisse oder Themen, über die ich in meinem Alltag stolpere. Sie sind manchmal lehrreich, manchmal skurril und manchmal einfach nur lustig.
Quelle: Goetz, Hans-Werner. Frauen im frühen Mittelalter. Frauenbild und Frauenleben im Frankenreich. Köln, 1995.
Bild des Grabes: Spencer Means / CC-BY-SA-2.0